Rechtsprechung
   VG Bremen, 29.07.2008 - 1 V 2016/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,58244
VG Bremen, 29.07.2008 - 1 V 2016/08 (https://dejure.org/2008,58244)
VG Bremen, Entscheidung vom 29.07.2008 - 1 V 2016/08 (https://dejure.org/2008,58244)
VG Bremen, Entscheidung vom 29. Juli 2008 - 1 V 2016/08 (https://dejure.org/2008,58244)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,58244) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 09.04.1990 - 1 B 55.90

    Konsequenzen einer nicht innerhalb der gesetzlichen Beschwerdefrist erfolgten

    Auszug aus VG Bremen, 29.07.2008 - 1 V 2016/08
    Sie hat die Folgen des rechtswidrigen Auswahlverfahrens im Rahmen des Zumutbaren durch zusätzliche Anstrengungen auszugleichen, bevor sie sich gegenüber den benachteiligten Bewerberinnen und Bewerbern auf Kapazitätserschöpfung berufen kann (vgl. OVG Bremen, Beschl.v. 25.09.1990 - 1 B 55/90 - OVG Bremen, Beschl.v. 17.10.1994 - 1 B 112/94 -).

    Das Nachrückverfahren ist zur Auffüllung der vorgeplanten Aufnahmeplätze vorgesehen (vgl. OVG Bremen, Beschl.v. 25.09.1990 - 1 B 55/90 - OVG Bremen, Beschl.v. 17.10.1994 - 1 B 112/94 -).

    Die Antragsgegnerin darf die Antragstellerin zu 1. vielmehr erst dann zurückweisen, wenn sie die Gefährdung ihrer Funktionsfähigkeit nachweist (vgl. OVG Bremen, Beschl.v. 25.09.1990 - 1 B 55/90 - OVG Bremen, Beschl.v. 04.10.2001 - 1 B 363/01 -).

    Schulerziehung muss altersgemäß gewährt und kann nicht gleichwertig nachgeholt werden (vgl. nur OVG Bremen, Beschl.v. 22.10.1992 - 1 B 86/92 - OVG Bremen, Beschl.v. 25.09.1990 - 1 B 55/90 -).

  • OVG Bremen, 04.10.2001 - 1 B 363/01

    Wahlrecht der Eltern über unterschiedlicher Organisationsformen eines

    Auszug aus VG Bremen, 29.07.2008 - 1 V 2016/08
    Während das Verfassungsrecht mit Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG grundsätzlich nur ein Wahlrecht der Erziehungsberechtigten im Hinblick auf einen bestimmten Bildungsgang, nicht jedoch im Hinblick auf eine bestimmte Schule gebietet (vgl. dazu nur OVG Bremen, Beschl.v. 04.10.2001 - 1 B 363/01 - so auch BVerfG, Urt.v. 06.12.1972 - 1 BvR 230/70, 1 BvR 95/71 -, BVerfGE 34, 165 ff. [BVerfG 06.12.1972 - 1 BvR 95/71] zum Wahlrecht der Eltern zwischen verschiedenen Schulformen), hat sich der Landesgesetzgeber mit dem Gesetz zur Änderung des Bremischen Schulgesetzes und des bremischen Schulverwaltungsgesetzes vom 10.03.2004 (BremGBl.S. 139 ff.) für das Prinzip der stadtweiten Anwählbarkeit der Schulen und damit für einen (einfachgesetzlichen) Anspruch auf Zuweisung zu einer bestimmten Schule entschieden (vgl. Mitteilung des Senats vom 27.01.2004, DrS 16/129).

    Eine Privilegierung von Geschwisterkindern im Rahmen des Zuweisungsverfahrens enthält die AufnahmeVO nicht mehr, nachdem das Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen vor einigen Jahren entschieden hat, dass eine entsprechende Regelung von der Verordnungsermächtigung nicht gedeckt sei und es auch vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlich verbürgten Gleichbehandlungsgebotes erheblichen Bedenken begegne (vgl. OVG Bremen, Beschl.v. 04.10.2001 - 1 B 363/01 -).

    Die Antragsgegnerin darf die Antragstellerin zu 1. vielmehr erst dann zurückweisen, wenn sie die Gefährdung ihrer Funktionsfähigkeit nachweist (vgl. OVG Bremen, Beschl.v. 25.09.1990 - 1 B 55/90 - OVG Bremen, Beschl.v. 04.10.2001 - 1 B 363/01 -).

  • OVG Bremen, 17.10.1994 - 1 B 112/94
    Auszug aus VG Bremen, 29.07.2008 - 1 V 2016/08
    Sie hat die Folgen des rechtswidrigen Auswahlverfahrens im Rahmen des Zumutbaren durch zusätzliche Anstrengungen auszugleichen, bevor sie sich gegenüber den benachteiligten Bewerberinnen und Bewerbern auf Kapazitätserschöpfung berufen kann (vgl. OVG Bremen, Beschl.v. 25.09.1990 - 1 B 55/90 - OVG Bremen, Beschl.v. 17.10.1994 - 1 B 112/94 -).

    Das Nachrückverfahren ist zur Auffüllung der vorgeplanten Aufnahmeplätze vorgesehen (vgl. OVG Bremen, Beschl.v. 25.09.1990 - 1 B 55/90 - OVG Bremen, Beschl.v. 17.10.1994 - 1 B 112/94 -).

  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus VG Bremen, 29.07.2008 - 1 V 2016/08
    Während das Verfassungsrecht mit Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG grundsätzlich nur ein Wahlrecht der Erziehungsberechtigten im Hinblick auf einen bestimmten Bildungsgang, nicht jedoch im Hinblick auf eine bestimmte Schule gebietet (vgl. dazu nur OVG Bremen, Beschl.v. 04.10.2001 - 1 B 363/01 - so auch BVerfG, Urt.v. 06.12.1972 - 1 BvR 230/70, 1 BvR 95/71 -, BVerfGE 34, 165 ff. [BVerfG 06.12.1972 - 1 BvR 95/71] zum Wahlrecht der Eltern zwischen verschiedenen Schulformen), hat sich der Landesgesetzgeber mit dem Gesetz zur Änderung des Bremischen Schulgesetzes und des bremischen Schulverwaltungsgesetzes vom 10.03.2004 (BremGBl.S. 139 ff.) für das Prinzip der stadtweiten Anwählbarkeit der Schulen und damit für einen (einfachgesetzlichen) Anspruch auf Zuweisung zu einer bestimmten Schule entschieden (vgl. Mitteilung des Senats vom 27.01.2004, DrS 16/129).
  • OVG Bremen, 22.10.1992 - 1 B 86/92

    Integrierte Gesamtschule; Aufnahmebeschränkungen; Erschöpfung der

    Auszug aus VG Bremen, 29.07.2008 - 1 V 2016/08
    Schulerziehung muss altersgemäß gewährt und kann nicht gleichwertig nachgeholt werden (vgl. nur OVG Bremen, Beschl.v. 22.10.1992 - 1 B 86/92 - OVG Bremen, Beschl.v. 25.09.1990 - 1 B 55/90 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht