Rechtsprechung
VG Bremen, 29.07.2008 - 1 V 2016/08 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 09.04.1990 - 1 B 55.90
Konsequenzen einer nicht innerhalb der gesetzlichen Beschwerdefrist erfolgten …
Auszug aus VG Bremen, 29.07.2008 - 1 V 2016/08
Sie hat die Folgen des rechtswidrigen Auswahlverfahrens im Rahmen des Zumutbaren durch zusätzliche Anstrengungen auszugleichen, bevor sie sich gegenüber den benachteiligten Bewerberinnen und Bewerbern auf Kapazitätserschöpfung berufen kann (vgl. OVG Bremen, Beschl.v. 25.09.1990 - 1 B 55/90 - OVG Bremen, Beschl.v. 17.10.1994 - 1 B 112/94 -).Das Nachrückverfahren ist zur Auffüllung der vorgeplanten Aufnahmeplätze vorgesehen (vgl. OVG Bremen, Beschl.v. 25.09.1990 - 1 B 55/90 - OVG Bremen, Beschl.v. 17.10.1994 - 1 B 112/94 -).
Die Antragsgegnerin darf die Antragstellerin zu 1. vielmehr erst dann zurückweisen, wenn sie die Gefährdung ihrer Funktionsfähigkeit nachweist (vgl. OVG Bremen, Beschl.v. 25.09.1990 - 1 B 55/90 - OVG Bremen, Beschl.v. 04.10.2001 - 1 B 363/01 -).
Schulerziehung muss altersgemäß gewährt und kann nicht gleichwertig nachgeholt werden (vgl. nur OVG Bremen, Beschl.v. 22.10.1992 - 1 B 86/92 - OVG Bremen, Beschl.v. 25.09.1990 - 1 B 55/90 -).
- OVG Bremen, 04.10.2001 - 1 B 363/01
Wahlrecht der Eltern über unterschiedlicher Organisationsformen eines …
Auszug aus VG Bremen, 29.07.2008 - 1 V 2016/08
Während das Verfassungsrecht mit Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG grundsätzlich nur ein Wahlrecht der Erziehungsberechtigten im Hinblick auf einen bestimmten Bildungsgang, nicht jedoch im Hinblick auf eine bestimmte Schule gebietet (vgl. dazu nur OVG Bremen, Beschl.v. 04.10.2001 - 1 B 363/01 - so auch BVerfG, Urt.v. 06.12.1972 - 1 BvR 230/70, 1 BvR 95/71 -, BVerfGE 34, 165 ff. [BVerfG 06.12.1972 - 1 BvR 95/71] zum Wahlrecht der Eltern zwischen verschiedenen Schulformen), hat sich der Landesgesetzgeber mit dem Gesetz zur Änderung des Bremischen Schulgesetzes und des bremischen Schulverwaltungsgesetzes vom 10.03.2004 (BremGBl.S. 139 ff.) für das Prinzip der stadtweiten Anwählbarkeit der Schulen und damit für einen (einfachgesetzlichen) Anspruch auf Zuweisung zu einer bestimmten Schule entschieden (vgl. Mitteilung des Senats vom 27.01.2004, DrS 16/129).Eine Privilegierung von Geschwisterkindern im Rahmen des Zuweisungsverfahrens enthält die AufnahmeVO nicht mehr, nachdem das Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen vor einigen Jahren entschieden hat, dass eine entsprechende Regelung von der Verordnungsermächtigung nicht gedeckt sei und es auch vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlich verbürgten Gleichbehandlungsgebotes erheblichen Bedenken begegne (vgl. OVG Bremen, Beschl.v. 04.10.2001 - 1 B 363/01 -).
Die Antragsgegnerin darf die Antragstellerin zu 1. vielmehr erst dann zurückweisen, wenn sie die Gefährdung ihrer Funktionsfähigkeit nachweist (vgl. OVG Bremen, Beschl.v. 25.09.1990 - 1 B 55/90 - OVG Bremen, Beschl.v. 04.10.2001 - 1 B 363/01 -).
- OVG Bremen, 17.10.1994 - 1 B 112/94
Auszug aus VG Bremen, 29.07.2008 - 1 V 2016/08
Sie hat die Folgen des rechtswidrigen Auswahlverfahrens im Rahmen des Zumutbaren durch zusätzliche Anstrengungen auszugleichen, bevor sie sich gegenüber den benachteiligten Bewerberinnen und Bewerbern auf Kapazitätserschöpfung berufen kann (vgl. OVG Bremen, Beschl.v. 25.09.1990 - 1 B 55/90 - OVG Bremen, Beschl.v. 17.10.1994 - 1 B 112/94 -).Das Nachrückverfahren ist zur Auffüllung der vorgeplanten Aufnahmeplätze vorgesehen (vgl. OVG Bremen, Beschl.v. 25.09.1990 - 1 B 55/90 - OVG Bremen, Beschl.v. 17.10.1994 - 1 B 112/94 -).
- BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70
Förderstufe
Auszug aus VG Bremen, 29.07.2008 - 1 V 2016/08
Während das Verfassungsrecht mit Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG grundsätzlich nur ein Wahlrecht der Erziehungsberechtigten im Hinblick auf einen bestimmten Bildungsgang, nicht jedoch im Hinblick auf eine bestimmte Schule gebietet (vgl. dazu nur OVG Bremen, Beschl.v. 04.10.2001 - 1 B 363/01 - so auch BVerfG, Urt.v. 06.12.1972 - 1 BvR 230/70, 1 BvR 95/71 -, BVerfGE 34, 165 ff. [BVerfG 06.12.1972 - 1 BvR 95/71] zum Wahlrecht der Eltern zwischen verschiedenen Schulformen), hat sich der Landesgesetzgeber mit dem Gesetz zur Änderung des Bremischen Schulgesetzes und des bremischen Schulverwaltungsgesetzes vom 10.03.2004 (BremGBl.S. 139 ff.) für das Prinzip der stadtweiten Anwählbarkeit der Schulen und damit für einen (einfachgesetzlichen) Anspruch auf Zuweisung zu einer bestimmten Schule entschieden (vgl. Mitteilung des Senats vom 27.01.2004, DrS 16/129). - OVG Bremen, 22.10.1992 - 1 B 86/92
Integrierte Gesamtschule; Aufnahmebeschränkungen; Erschöpfung der …
Auszug aus VG Bremen, 29.07.2008 - 1 V 2016/08
Schulerziehung muss altersgemäß gewährt und kann nicht gleichwertig nachgeholt werden (vgl. nur OVG Bremen, Beschl.v. 22.10.1992 - 1 B 86/92 - OVG Bremen, Beschl.v. 25.09.1990 - 1 B 55/90 -).